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 Grundregeln Öko-Land-
u. Forstwirtschaft

Ökologische Land- und Waldbewirtschaftung hält sich an klar definierte Grundsätze.

Die wichtigsten Grundsätze nach den Naturland-Richtlinien sind

im Bereich Ökologische Landwirtschaft:

  • Völliger Verzicht auf chemisch- synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Völliger Verzicht auf chemisch-synthetische Stickstoffdünger
  • artgerechte Tierhaltung (Auslauf, Einstreu, hofeigenes Futter)
  • vielfältige Fruchtfolgen
  • keine Futterantibiotika, kein Tiermehl

im Bereich Ökologische Waldwirtschaft:

  • Keine Kahlschläge
  • Kein künstliches Einbringen von stand- ortsfremden Baumarten
  • Völliger Verzicht auf Pestizide
  • Bestandes- und bodenschonende Holzernte

Hauptunterschiede zum sog. Integrierten Anbau sind:

  • Rechtsverbindliche Verträge zur Einhaltung der Richtlinien
  • Einhaltung der Richtlinien im gesamten Betrieb und bei der Weiterverarbeitung
  • nationaler, EU-weiter und internationaler Richtlinienstandard auf hohem Niveau
  • unabhängige Gesamtbetriebs-Kontrolle durch staatliche Kontrollbehörde (für unser Hofgut ist dies das Regierungspräsidium Karlsruhe)
  • Kein Einsatz von Gentechnik